mario mahner · kaminkehrermeisterbetrieb
... ihr fachmann für kamin und ofen
Änderung der Bayerischen Bauordnung!
Alle Änderungen an Feuerungsanlagen müssen vor Inbetriebnahme mitgeteilt werden.
Download Anmeldeformulare - Antrag auf Abnahme nach BayBO
Um in der Praxis einen Überblick von Änderungen an Feuerstätten und Abgasanlagen zu haben und den Belangen des Brandschutzes und der Betriebssicherheit von Feuerungsanlagen Rechnung zu tragen, wurde der Art. 78 Abs. 3 des Baugesetzes neu gefasst.